Produktsicherheitsleitlinien der Nordzucker AG
- Die Regelungen unseres Managementsystems dienen dazu, die Sicherheit der von uns hergestellten Lebens- und Futtermittel zu gewährleisten.
- Wir verpflichten uns, alle geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten.
- Wir arbeiten mit den zuständigen Behörden und Verbänden (z. B. CEFS¹) und Kunden in Fragen der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit zusammen.
- Wir produzieren unsere Lebens- und Futtermittel sicher und vermarkten sie stets in gleichbleibend hoher Qualität.
- Wir sorgen für Information sowie für die kontinuierliche Weiterbildung unsere Mitarbeiter hinsichtlich der Sicherheit und Qualität unserer Zuckerprodukte und Futtermittel. Wir motivieren unsere Mitarbeiter dazu, eine aktive Rolle im ständigen Verbesserungsprozess zu übernehmen und binden sie über die Nordzucker-Ideenbörse und die Tätigkeit in Qualitätsteams aktiv ein.
- Alle Aspekte der Lebens- und Futtermittelsicherheit werden während des gesamten Beschaffungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten berücksichtigt.
- Eindeutige Vorgaben zur Produktqualität und –sicherheit sind integraler Bestandteil der Präventiv- und Kontrollprogramme in all unseren Werken.
- Der Stand von Produktsicherheit und –qualität in den Werken wird regelmäßig überprüft, so dass Schwachstellen erkannt und Maßnahmen zu deren Beseitigung veranlasst werden können.
Die Nordzucker Unternehmenspolitik mit den Umweltleitlinien sowie den Leitlinien zur Produktsicherheit ist die verbindliche Handlungsgrundlage für alle Mitarbeiter.
Der Vorstand
¹) Comité Européen des Fabricants de Sucre (CEFS) = Verband der europäischen Zuckerindustrie




